Gebärden in der Unterstützten Kommunikation

Seminartag
Samstag, 16. November 2024

Uhrzeiten
09.00 - 16.30 Uhr

Inhalte
Ziel der Fortbildung ist es, einen vertiefenden Überblick über das Thema „Gebärden in der Unterstützten Kommunikation“ zu erhalten. Der Kurs soll die Teilnehmer:innen motivieren, häufiger Gebärden für unterschiedliche Zielgruppen zu nutzen.

Gebärden werden im Kurs ebenso vermittelt wie Ideen, diese im Alltag bei Unterstützt Kommunizierenden und in deren Umfeld einzuführen. Thematisiert werden auch Aspekte der Kommunikationsentwicklung und historische Standpunkte, die heute noch Einfluss auf das Gebärdenlernen haben. Verschiedene Gebärdensammlungen werden vorgestellt und Aspekte beim Erlernen von Gebärden aufgezeigt. Der Kurs hat einen hohen praktischen Anteil.

Zertifikat
Die Teilnahme an diesem Kurs setzt den Besuch eines Zertifikat-Einführungskurses nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. oder vergleichbare Kenntnisse voraus.

Das Zertifikat eines Einführungskurses berechtigt dazu, das Zertifikat eines Aufbaukurses zu erhalten. Bei vergleichbaren Kenntnissen erhalten die Teilnehmenden eine Teilnahmebestätigung.

Dieser Kurs kann als Teil der Fortbildungsreihe zur UK-Fachkraft nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. besucht werden.

Verpflegung
Getränke und kleine Snacks sind in der Teilnahmegebühr inbegriffen.

Kursorganisation
Bei Fragen rufen Sie bitte Aliki Gerich in der Geschäftsstelle an unter 0221 989 45 217 oder schreiben Sie eine E-Mail an a.gerich@gesellschaft-uk.org

Veranstalter:

Regionalgruppe Sachsen

Veranstaltungsort:

Schule am Burkersdorfer Weg
Burkersdorfer Weg 20-22
01189 Dresden
Deutschland

Leitung / Referent / UK-Referent:

Birgit Appelbaum

Zielgruppen:

Fortgeschrittene

Fortbildungspunkte:

8

Teilnahmegebühren:

200 EUR / ermäßigt 160 EUR

Teilnehmerzahl:

mindestens 14 / maximal 18

Freie Plätze:

0

Ermäßigung
Die Ermäßigung gilt für Mitglieder der GesUK e.V.
sowie für Studierende, Schüler:innen und Bezieher:innen von Transferleistungen
wie ALG II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII.

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