Einführung Unterstützte Kommunikation

Seminartage
Mittwoch, 29. April 2026
Donnerstag, 30. April 2026

Kurszeiten
09:00 - 17:00 Uhr (zweimal 8 UE à 45 Minuten zzgl. Pausen)

Beschreibung
Der Einführungskurs nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. führt die Teilnehmenden in die Unterstützte Kommunikation ein und vermittelt die Grundlagen des Fachgebietes. Die Inhalte des Kurses sind in fünf Bausteinen festgelegt.

Zertifikat nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V.
Die Teilnehmerzahl ist auf 25 begrenzt. Voraussetzung für den Erhalt eines Zertifikats ist eine aktive und vollständige Teilnahme am Seminar.
Dieser Pflicht-Kurs kann als Teil der Fortbildungsreihe zur UK-Fachkraft nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. besucht werden.
 
Weitere Zertifikatskurse als Teil der Fortbildungsreihe zur UK-Fachkraft in Lutherstadt Wittenberg:
Aufbaukurs Technische Hilfen in der UK, 16.-17.09.2026, Infos und Anmeldung
Aufbaukurs Gebärden in der UK, 02.12.2026, Infos und Anmeldung
Aufbaukurs Grafische Symbole in der UK, 15.-16.04.2027, Infos und Anmeldung
Aufbaukurs Diagnostik in der UK, 16.-17.09.2027, Infos und Anmeldung
Aufbaukurs UK bei erworbenen, neurologischen Erkrankungen, 26.10.2027, Infos und Anmeldung
Aufbaukurs Herausforderndes Verhalten und UK, 30.11.2027, Infos und Anmeldung
Seminarorganisation
bei Fragen wenden Sie sich bitte an Claudia Reif: c.reif@gesellschaft-uk.org, 0221 989 45 217

Veranstalter:

Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V.

Veranstaltungsort:

Augustinuswerk Die Wohnen und Leben gGmbH
Melanchthonstraße 7
06886 Lutherstadt Wittenberg
Deutschland

Leitung / Referent / UK-Referent:

Silke Braun, Jan Wiemer, UK-Ref

Zielgruppen:

Einsteiger

Fortbildungspunkte:

16

Teilnahmegebühren:

300 EUR / ermäßigt 240 EUR

Teilnehmerzahl:

maximal 13

Die Anmeldefrist zu dieser Veranstaltung ist abgelaufen!

Ermäßigung
Die Ermäßigung gilt für Mitglieder der GesUK e.V.
sowie für Studierende, Schüler:innen und Bezieher:innen von Transferleistungen
wie ALG II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII