Grafische Symbole in der Unterstützten Kommunikation

Seminartage
Freitag, 21. Mai 2027
Samstag, 22. Mai 2027

Seminarzeiten
9:00-16:30 Uhr

Kursinhalte
Ziel des Kurses ist es, sich mit dem Themenkomplex Symbole und seinen vielen Möglichkeiten auseinanderzusetzen. Trotz iPad und elektronischer Hilfen bieten Symbole eine Vielfalt an Möglichkeiten, die es wert sind, wieder in den Blickpunkt genommen oder neu kennengelernt zu werden.

• Kennenlernen verschiedener Symbolsammlungen und –systeme
• Kriterien zur Auswahl
• Ansteuerung und Positionierung
• Symbole zur Kommunikation
(einzelne Symbole, Symboltafeln, Blicktafeln, Kommunikationsmappen, ZAK und PODD)
• Symbole benutzen (Tagebücher, Tischsets, Auswahl und Erzählsituationen, Ich-Bücher)
• Symbole zur Strukturierung (Pläne, Handlungsabläufe…)
• Vor- und Nachteile von Symbolen
• Literatur, Materialausstellung (TN dürfen gerne eigene Materialien mitbringen)

Zertifikat
Der Zertifikats-Aufbaukurs setzt den Besuch eines Zertifikats-Einführungs-Kurses oder vergleichbare Kenntnisse voraus. Nach aktiver Teilnahme wird das Zertifikat nach Kursende ausgehändigt. Dieser Pflicht-Kurs kann als Teil der Fortbildungsreihe zur UK-Fachkraft nach Standard der Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V. besucht werden.

Verpflegung
Sie erhalten - wie bei allen Seminaren der GesUK e.V. - Tagungsgetränke und Snacks.

Seminarorganisation:
Claudia Reif, c.reif@gesellschaft-uk.org , Telefon: 0221 989 45 217

Veranstalter:

Gesellschaft für Unterstützte Kommunikation e.V.

Veranstaltungsort:

Evangelisches Gemeindehaus Köln Dünnwald
Amselstraße 22
51069 Köln-Dünnwald
Deutschland

Leitung / Referent / UK-Referent:

Anja Wehrheim, Verena Riße

Zielgruppen:

Fortgeschrittene

Fortbildungspunkte:

16

Teilnahmegebühren:

300 EUR / ermäßigt 240 EUR

Teilnehmerzahl:

mindestens 18 / maximal 25

Ermäßigung
Die Ermäßigung gilt für Mitglieder der GesUK e.V.
sowie für Studierende, Schüler:innen und Bezieher:innen von Transferleistungen
wie ALG II, Sozialgeld oder Hilfen zum Lebensunterhalt nach SGB XII.